Zell-Merl

Wohnen

Fördermittel "Sanierungsgebiete"

Ausweisung von Sanierungsgebieten im Sinne des § 142 Baugesetzbuch

Rahmenbedingungen:

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können unter Berücksichtigung der Voraussetzungen erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (§§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz) in Anspruch nehmen.

Sanierungsgebiete werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt bestimmt, einzelne Grundstücke können aus diesem Gebiet augenommen werden.

Weitere Informationen: 
Informationen gibt es bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen oder bei dem/der Ortsbürgermeister/in.


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