Fördermittel "Sanierungsgebiete"
Rahmenbedingungen:
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können unter Berücksichtigung der Voraussetzungen erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (§§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz) in Anspruch nehmen.
Sanierungsgebiete werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt bestimmt, einzelne Grundstücke können aus diesem Gebiet augenommen werden.
Weitere Informationen:
Informationen gibt es bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen oder bei dem/der Ortsbürgermeister/in.