Zell-Merl

Wohnen

Informationen zum "KfW 458 Zuschuss Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)"

KfW Zuschuss Nr. 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Das Wichtigste in Kürze:

  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • Zuschuss von 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist mit dem Ergänzungskredit 358/359 zur Zwischenfinanzierung kombinierbar
  • die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
  • alle Infos und Konditionen auf der hier verlinkten KfW-Webseite


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