Informationen zum "KfW 358, 359 Einzelmaßnahme Ergänzungskredit"
Das Wichtigste in Kürze:
- für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- Kreditbetrag bis zu 120.000 Euro (aktuelle Konditionen s. hier verlinkte KfW-Webseite)
- für alle, die einzelne energetische Maßnahmen umsetzen, für die bereits ein Zuschuss bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde
- die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
