Zell-Merl

Wohnen

Fördermittel "Wohnen in Orts- und Stadtkernen"

ISB - 760, 761 Wohnen in Orts- und Stadtkernen

Gefördert wird: 

Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB Investoren, die das Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum in innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten oder verbessern. 

  • Bauprojekte, sowie deren Ersterwerb,  in innerörtlichen oder innerstädtischen Lagen, die einen Beitrag zu o.g. Zielen leisten. 
  • Umbau- , Ausbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen. 
  • Ersatzneubaumaßnahmen (Errichtung eines neuen Wohngebäudes nach Abriss eines Bestandsgebäudes auf demselben Grundstück, der in der Regel nicht länger als 18 Monate zurückliegt), soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden, und 
  • Neubaumaßnahmen, wenn sie eines der vorbezeichneten Baumaßnahmen auf dem gleichen Grundstück ergänzen oder damit eine Baulücke geschlossen wird. 
  • Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum der Antragstellerin oder des Antragstellers stehenden Wohnanlage, sofern sie im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Bauvorhaben stehen.
  • Wohnungsbauvorhaben mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten, bei denen die nutzbare Wohnfläche nach Fertigstellung mindestens 60 % der gesamten Gebäudefläche betragen muss.

Gefördert wird mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen WOS). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt.

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