Fördermittel "Wohnen in Orts- und Stadtkernen"
Gefördert wird:
Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB Investoren, die das Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum in innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten oder verbessern.
- Bauprojekte, sowie deren Ersterwerb, in innerörtlichen oder innerstädtischen Lagen, die einen Beitrag zu o.g. Zielen leisten.
- Umbau- , Ausbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen sowie damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen.
- Ersatzneubaumaßnahmen (Errichtung eines neuen Wohngebäudes nach Abriss eines Bestandsgebäudes auf demselben Grundstück, der in der Regel nicht länger als 18 Monate zurückliegt), soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden, und
- Neubaumaßnahmen, wenn sie eines der vorbezeichneten Baumaßnahmen auf dem gleichen Grundstück ergänzen oder damit eine Baulücke geschlossen wird.
- Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum der Antragstellerin oder des Antragstellers stehenden Wohnanlage, sofern sie im Zusammenhang mit einem der vorgenannten Bauvorhaben stehen.
- Wohnungsbauvorhaben mit mindestens drei abgeschlossenen Wohneinheiten, bei denen die nutzbare Wohnfläche nach Fertigstellung mindestens 60 % der gesamten Gebäudefläche betragen muss.
Gefördert wird mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht abgesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen WOS). Daneben werden Tilgungszuschüsse gewährt.