Zell-Merl

Wohnen

Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen"

Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen" in der Verbandsgemeinde Ulmen

Gefördert wird: 

Abriss von leerstehenden, nicht mehr zu revitalisierenden Wohngebäuden sowie Wirtschafts- und Ökonomiegebäuden mit einer Gesamtgröße von 150 m³. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens 5 Jahren leer stehen sowie vor mindestens 40 Jahren zulässigerweise erbaut worden sind. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 3.000 Euro und kann bei besonders exponierten Gebäuden erhöht werden.

Weitere Informationen: 
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Markus Schreiber, Tel.: 02676/409-203, E-Mail: markus.schweisel@ulmen.de 

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