Zell-Merl

Wohnen

Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen"

Förderprogramm "Abriss und Wiederherstellung von Freiflächen" in der Verbandsgemeinde Ulmen

Gefördert wird: 

Abriss von leerstehenden, nicht mehr zu revitalisierenden Wohngebäuden sowie Wirtschafts- und Ökonomiegebäuden mit einer Gesamtgröße von mindestens 150 m³. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens fünf Jahren leer stehen sowie vor mindestens 40 Jahren zulässigerweise erbaut worden sind. Der Zuschuss beträgt i.d.R. 3.000 Euro und kann bei besonders exponierten Gebäuden erhöht werden.

Weitere Informationen: 
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Markus Schreiber, Tel.: 02676/409-203, E-Mail: markus.schreiber@ulmen.de

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