Starkes Land - neue Landesförderung stärkt Grundversorgung und Ortszentren

Das Förderprogramm im Überblick

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen neuen Förderaufruf gestartet: „Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig“. Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, auch hier bei uns im Kurvenkreis die Ortszentren zu beleben, die Grundversorgung zu sichern und kleinere Betriebe zukunftsfest aufzustellen.

Es gibt dabei vier Förderbereiche:

1. Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Für eigenständige Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Gefördert werden insbesondere Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie damit verbundene Beratung sowie Architekten-/Ingenieurleistungen. Der Zuschuss beträgt 40 %, Mindestinvestition sind 10.000 €.

2. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Hier können u. a. Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen sowie natürliche und juristische Personen gefördert werden. Förderfähig sind beispielsweise der Kauf oder die Investition in stationäre oder mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 70 % für Kommunen/gemeinnützige juristische Personen bzw. 40 % für andere Berechtigte, maximal grundsätzlich 500.000 €.

3. „Innenstädte der Zukunft“

Förderfähig sind u. a. kleine investive Maßnahmen, innovative Konzepte und Studien, Schulungen/Qualifizierungen sowie kleinere Modellvorhaben. Auch Modernisierung, Maschinen/Anlagen, Software, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit können dazugehören. Die Förderung beträgt ebenfalls 40 % bzw. 70 %, grundsätzlich maximal 500.000 €.

4. „Draft Budget“

Eine kleinere, vereinfachte Förderung für Kleinstunternehmen. Hier können je Einzelprojekt bis zu 8.000 € Nettogesamtausgaben berücksichtigt werden; die LAGs erhalten hierfür einen Finanzierungsrahmen von bis zu 24.000 €.


Antragstellung über die LEADER-Regionen

Die Projekte werden von den zuständigen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) anhand festgelegter Kriterien ausgewählt. Nach einem positiven Auswahlbeschluss kann der Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. 

Die Bewilligung erfolgt im Windhundverfahren nach dem Eingang des vollständigen Förderantrags. Das bedeutet also: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!". Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Ihr habt Fragen zur Förderung oder wollt Details zu eurem konkreten Vorhaben besprechen? Meldet euch direkt bei der für eure Region zuständigen LAG: