Neue Förderperiode tritt in Kraft

Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, Standortnachteile in strukturschwachen Regionen bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen.

Die Zahl der Fördergebiete erweitert sich nun um sieben Regionen. Dabei handelt es sich um die Landkreise Ahrweiler, Kusel, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Rhein-Hunsrück-Kreis sowie die Städte Worms und Trier. Die neue Gebietskulisse gilt bis zum Jahr 2027.

Der Landkreis Cochem-Zell ist als D-Fördergebiet klassifiziert. Somit können kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) im Kurvenkreis mit bis zu 20 % bei ihren Vorhaben gefördert werden.

Es werden generell Investitionen von Unternehmen gefördert, die die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens steigern. Des Weiteren muss ein wirtschaftlicher Erfolg für die Region zu erwarten sein. Das können Investitionen in die Errichtung einer neuen oder der Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion sowie die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sein. Zudem müssen durch die Investition neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden.

Die Karte der Fördergebiete in der Förderperiode 2022 - 2027 findet ihr hier.

Zur Antragsstellung inklusive weiterer Informationen gelangt ihr über diesen Link.

Ihr plant eine Investition? Beratung und Kontakt direkt bei der Wirtschaftsförderung Cochem-Zell: